Bei thesaurierenden ETFs läuft alles automatisch, denkst du. Stimmt nur halb. Vorabpauschale, Teilfreistellung und Verlusttöpfe entscheiden über deine echte Netto-Rendite. Wir gehen die Hebel durch.
01 Vorabpauschale verstehen
Da bei thesaurierenden ETFs keine Ausschüttungen besteuert werden, erhebt der Staat eine fiktive Mindestbesteuerung. Sie berechnet sich aus Basiszins × 70 % × Fondswert. Bei einem 10.000 €-ETF und Basiszins 2,5 % sind das ca. 175 € Steuerbasis, davon 25 % Abgeltungssteuer = ~46 € pro Jahr. Wird beim Verkauf wieder verrechnet.
Die Bank zieht die Vorabpauschale Anfang Januar automatisch ein. Halte etwa 50 € pro 10.000 € Fondsvermögen liquid auf dem Verrechnungskonto.
02 Teilfreistellung: der Aktien-Rabatt
Auf Aktien-ETFs (>50 % Aktienanteil) erhältst du 30 % Teilfreistellung. Konkret: Von 100 € Gewinn sind nur 70 € steuerpflichtig. Bei Mischfonds: 15 %, bei Immobilienfonds: 60–80 %. Diese Erleichterung gibt es genau für die Doppelbesteuerung auf Unternehmensebene.
03 Verlusttöpfe nutzen
Verluste aus Aktien-Verkäufen können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden. ETFs sind Mischtopf. Wichtig: Verluste bei einer Bank bleiben dort, sie wandern nicht automatisch zu einer anderen Bank.
Take-Aways.
- →Vorabpauschale: ca. 50 € pro 10.000 € Fondsvermögen, jährlich, vom Verrechnungskonto.
- →Aktien-ETFs: 30 % Teilfreistellung, entspricht ~7 % effektiver Steuerersparnis.
- →Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr) per Freistellungsauftrag aktivieren.
- →Verlusttöpfe einer Bank: bei Wechsel mitnehmen lassen (formloser Antrag).