Der Sparerpauschbetrag ist ein gesetzlicher Freibetrag (§ 20 Abs. 9 EStG), den viele ungenutzt lassen: 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist ein bei der Bank hinterlegter Freistellungsauftrag.
01 Was ist der Sparerpauschbetrag?
Seit 2023: 1.000 € pro Jahr für Singles, 2.000 € für Verheiratete. Bis zu diesem Betrag bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Darüber: 25 % Abgeltungssteuer + Soli + ggf. KiSt.
02 So nutzt du ihn richtig
- Bei jeder Bank, bei der du Zinsen oder Wertpapiergewinne erwartest, einen Freistellungsauftrag erteilen.
- Den 1.000 €-Freibetrag aufteilen, z. B. 700 € auf den Broker, 300 € auf die Tagesgeld-Bank.
- Jährlich prüfen: Die Aufteilung lässt sich jederzeit ändern, wie du sie verteilst, entscheidest du selbst.
- Bei Verheirateten: gemeinsamer Freistellungsauftrag (2.000 €) ist meist einfacher.
Die Bank zieht 26,4 % Steuern automatisch ein. Du holst sie über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück, funktioniert, ist aber unnötiger Aufwand.
Take-Aways.
- →1.000 €/Jahr (2.000 € Verheiratete) Kapitalerträge steuerfrei.
- →Freistellungsauftrag pro Bank, nicht pro Konto.
- →Die Aufteilung auf mehrere Banken ist frei wählbar und jederzeit änderbar.
- →Vergessen? Steuererklärung Anlage KAP holt es zurück.